Leistungen & Service

Grundpflege nach SGB XI

Die Definition laut SGB XI besagt, dass die Grundpflege einer Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen ist. Dazu gehören die Körperpflege, Ernährung, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.

Somit versteht man darunter die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann. Der Pflegebedürftige ist dann auf die Unterstützung durch eine Pflegeperson angewiesen.

Die Pflegeperson übernimmt im Rahmen der Grundpflege stellvertretend die Handgriffe, die der Betroffenen nicht mehr alleine schafft und unterstützt und fördert ihn bei dem, was er selbst nicht ganz gut hinbekommt. Das ist besonders wichtig, wenn die zu pflegende Person besonders beeinträchtigt ist, z.B. bei Bettlägerigkeit und somit alle Grundverrichtungen wie waschen, essen und ausscheiden im Bett stattfinden müssen.

Die Pflegemaßnahmen sind abhängig von den Fähigkeiten der hilfsbedürftigen Person und orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der Patienten.

Körperpflege

Einen besonderen Bereich in der Grundpflege nimmt die Körperhygiene ein. Die Hilfestellung beim Waschen und beim Stuhlgang bedeutet einen Eingriff in die Intimsphäre der pflegebedürftigen Person. Ein Umstand, der viel Einfühlungsvermögen und Sensibilität seitens der Pflegeperson erfordert.

WASCHEN

Hierunter fällt die Unterstützung bei der täglichen Körperwäsche, dem Duschen und dem Baden. Kann die pflegebedürftige Person diese Tätigkeit nicht mehr durchführen, übernimmt die Pflegekraft das Säubern des gesamten Körpers oder auch nur von Teilbereichen. Die Vorbereitung, wie etwa das Zurechtlegen von Handtüchern und Seife, und die Nachbereitung, wie das Entsorgen von Einmal-Waschhandschuhen und Wegräumen der Waschutensilien, fallen ebenfalls in diesen Teilbereich.

HAARPFLEGE

Auch das Kämmen der Haare und das Rasieren der Herren zählt zur Grundpflege.

MUNDHYGIENE

Die Mundhygiene beinhaltet die Hilfe bei der täglichen Zahnpflege, sowie Versorgung von Zahnprothesen

HAUTPFLEGE

Das Eincremen bei trockener Haut und das Schneiden und Feilen der Nägel ist ebenso Bestandteil der Grundpflege.

Ernährung

Ein weiterer wichtiger Bereich in der Grundpflege ist die Vorbereitung der täglichen Mahlzeiten, sowie die Unterstützung bei deren Aufnahme. Die Hilfestellung reicht vom Wärmen und mundgerechten Darbieten der Speisen über die Hilfe bei der Flüssigkeitszufuhr bis hin zum Füttern der pflegebedürftigen Person.

Förderung von Eigenständigkeit

Auch die Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit ist Teil der Grundpflege. Ziel ist, dass die pflegebedürftige Person so lange wie möglich eigenständig bleibt und den Alltag mit wenig Hilfe meistern kann. Durch professionelle Hilfestellung und Unterstützung, wie z. B. Gedächtnistraining, Sprechübungen oder Üben grundlegender Tätigkeiten kann in vielen Fällen eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes verhindert oder zumindest hinausgezögert werden.

Vorbeugung von Folgeerkrankungen

Zur Grundpflege gehört es auch dafür zu sorgen Folgeerkrankungen, wie Pilzinfektionen, Verdauungsprobleme, Lungenentzündung oder Hauterkrankungen vorzubeugen. Dies kann etwa durch gewissenhafte Körperpflege, Umbetten, Eincremen und Informationen über richtige Ernährung erreicht werden.

Mobilität im eigenen Wohnraum

Dies beinhaltet die Hilfe bei der Bewegung im eigenen Wohnraum, u. a. Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen, Hilfe beim An- und Ausziehen, An- und Ablegen von Prothesen, Aufrichten und Umlagern im Bett, Hilfe beim Verlassen und Betreten des Wohnraums, aktives und funktionsgerechtes Bewegen von bettlägerigen Personen.

Große und kleine Grundpflege

Die Intensität der Grundpflege unterscheidet sich im Aufwand der Körperwäsche und richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person. Menschen mit einer leichten Pflegebedürftigkeit erhalten eine kleine Grundpflege und stark pflegebedürftige Personen eine große Grundpflege. Die Leistungen der kleinen und der großen Grundpflege variiert von Bundesland zu Bundesland, wir geben hier nur einen kleinen Überblick. Nähere Informationen zu den Leistungen können Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse erfragen. Die kleine Grundpflege umfasst das Waschen von Teilbereichen des Körpers und die große Grundpflege bezeichnet die komplette Körperwäsche.