Leistungen & Service

Grundpflege

Grundpflege bezeichnet in den Pflegeberufen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Heilerziehungspflege grundlegende und gewöhnlich regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität, sowie anderen Aspekten des täglichen Lebens. Die Grundpflege macht mit der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung die häusliche Krankenpflege aus.

Heimbeatmung

Die Heimbeatmung ist ein Teilgebiet der Intensivmedizin, bei der Patienten aufgrund zeitweiliger oder bleibender Störungen vom Nervensystem oder Atemmuskulatur maschinell beatmet werden, aber trotzdem aus der Klinik entlassen wurden. Es wird unterschieden zwischen invasiver und nicht-invasiver Beatmung.

Die Beatmung wird als „invasiv“ bezeichnet, wenn eine Intubation über den Mund, die Nase oder die Haut erfolgt (z.B. mit Trachealkanüle, die als künstlicher Atemweg dient). Das Ziel einer mechanischen Beatmung besteht in erster Linie darin, Sauerstoff zuzuführen und Kohlendioxid auszuwaschen, die Atemarbeit zu reduzieren und lebensgefährliche Vorgänge zu unterbinden.

Bei der nicht-invasiven Beatmung (NIV) wird die Atmung des Patienten unterstützt, ohne dass eine Intubation oder Tracheotomie erforderlich sind.  Die häufigsten Erkrankungen, die mit nicht-invasiver Beatmung behandelt werden, sind z. B. COPD, neuromuskuläre Erkrankungen (NMD) und Beeinträchtigung der Atmung aufgrund einer Rückenmarksverletzung.

Intensivpflege

Intensivpflege wird überall da benötigt, wo Patienten in ihren Körperfunktionen intensiv überwacht und/oder unterstützt werden müssen. Intensivpflege ist aber nicht an ein klinisches Umfeld gebunden. Auch für die häusliche Pflege gibt es Intensivpflegedienste, welche die Versorgung übernehmen.

Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung der Vitalsituation des Patienten, die Bedienung der notwendigen Apparaten und Maschinen, das Verabreichen von Medikamenten und Infusionen, die Körperpflege des Patienten, Verbandswechsel und Wundversorgung, Lagerungsbehandlung, das ausführen ärztlicher Anordnungen, die Durchführung kleiner invasiver Eingriffen wie das Legen eines peripheren venösen Zugangs, eines Blasenkatheters oder einer Magensonde, sowie das endotracheale Absaugen.

Des weiteren gehört zur Intensivpflege auch die psychologische Betreuung des Patienten und seiner Angehörigen im Rahmen der Möglichkeiten und die Sterbebegleitung.